Ablehnung Antrag
- Details

Bei Antrag auf eine private Krankenversicherung
oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung
werden dem Antragsteller Fragen zu seinem Gesundheitszustand gestellt. Hierzu gehören sämtliche Vorerkrankungen, sowie ambulante und stationäre Behandlungen der letzten Jahre.
Unter Vorerkrankungen fallen auch Dinge, die dem Kunden zunächst als unwichtig erscheinen, wie z.B. Allergien, Medikamentenunverträglichkeiten oder Bluthochdruck.
Der Antragsteller ist verpflichtet, alle Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten.
Ist der Versicherer der Meinung, die bestehenden Vorerkrankungen könnten zu einer zu hohen Kostenbelastung führen, hat er die Möglichkeit, den Antrag abzulehnen.
Im Normalfall wird aber bei bestehenden Vorerkrankungen, je nach Höhe des Risikos, ein Risikozuschlag (= Beitragszuschlag) vereinbart, um die evtl. entstehenden Mehrkosten auszugleichen.
Jede Versicherung kalkuliert für sich die Beiträge und hat ihre eigenen Kataloge sowie Statistiken, aufgrund derer sie einen Antrag annimmt, einen Risikozuschlag vereinbart oder den Antrag ablehnt. Erhält man von einer Versicherungsgesellschaft eine Ablehnung, besteht die Möglichkeit, bei einer anderen Versicherung mit einem Risikozuschlag angenommen zu werden.
Ein weiterer Ablehnungsgrund kann aber auch eine schlechte Wirtschaftsauskunft des Antragstellers sein, die darlegt, dass der Antragsteller nicht in der Lage ist, die Beiträge bezahlen zu können.
Einige Berufsgruppen wie z.B.: Piloten, Gastronomen, Prostituierte…(keine abschließende Aufzählung!) sind auch nicht bei jeder Gesellschaft versicherbar und führen zu einer Ablehnung.
Eingeschränkt in seiner Möglichkeit einen Antrag abzulehnen, ist der Versicher bei der Nachversicherung von Kindern und Adoptivkindern, sowie bei allen Antragstellern auf den Basistarif.