Vergleich für private Krankenversicherungen

Wer sich privat versichern möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Die erste Hürde auf dem Weg in die private Krankenversicherung ist die gesetzliche Regelung. Demnach dürfen sich folgende Personen privat versichern:

- Arbeitnehmer über der Jahresentgeltgrenze (2011 bei 49.500, Brutto-Jahreseinkommen)
- Selbstständige
- Freiberufler
- Beamte
- Studenten (nur nach Befreiung!)

Für diese Personengruppen besteht in Deutschland keine Versicherungspflicht, sie sind „freiwillig versichert“. D. h. der jeweiligen Person steht es frei, ob sie sich privat versichern möchte oder sich freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert.

Gehört man nun zu diesen Personengruppen, hat man prinzipiell die Möglichkeit, sich bei einer privaten Krankenversicherung zu versichern. Die 2. Voraussetzung ist die Antragsannahme des gewünschten Unternehmens. Private Versicherungsträger sind - im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen - nicht verpflichtet (außer im Basistarif), den Antragssteller anzunehmen.
Eine Antragsannahme seitens des Versicherers hängt hauptsächlich von 2 Faktoren ab:
Das Alter und der Gesundheitszustand (zu versicherndes Risiko) des Antragstellers.

In der Regel nehmen private Versicherungsträger Neukunden bis max. zum 55. Lebensjahr auf.
Gesundheitszustand:
Bestehen bei einem Versicherungsnehmer bei Antragsstellung bereits Vorerkrankungen (z.B. Allergien, Bluthochdruck etc.), erhebt das Versicherungsunternehmen auf die zusätzlichen Krankheitsrisiken einen Risikozuschlag (= Beitragszuschlag). Bei bestimmten Erkrankungen kann das Unternehmen sogar einen Leistungsausschluss diesbezüglich erheben oder den Antragssteller ganz ablehnen.

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 18. August 2011 15:01
Geschrieben von Esther Roth