Tarif

Jede private Krankenversicherung bietet verschiedene Arten von Tarifen an. Die Tarife sind dabei extra auf die verschiedenen Berufsgruppen zugeschnitten. So gibt es Tarife, die speziell für Angestellte, Selbstständige oder Beamte sind. Auch für gesetzlich Versicherte bietet die private Krankenversicherung im Rahmen der Zusatzversicherung diverse Tarife an.

Je nach Versicherungsunternehmen variieren der Leistungsumfang und die Preise stark. Man unterscheidet die Tarife aber nicht nur nach der jeweiligen Berufsgruppe, ebenso erfolgt eine Einteilung in Tarifmodule und Kompakttarife.

Bei den Tarifmodulen sind die Leistungen vom Versicherungsnehmer frei wählbar. Der Leistungsumfang der Kompakttarife dagegen ist fest vorgegeben und kann nicht oder nur in sehr geringem Umfang verändert werden.

 

Zu den Modul-Tarifen zählen beispielsweise

  der ambulante Tarif (Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen und Medikamenten),

  der Zahntarif (Behandlungen und Kontrollen beim Zahnarzt, Zahnersatz),

  der stationäre Tarif (Klinikaufenthalte, Operationen),

  die Pflegepflichtversicherung und

  die Tagegeldversicherung (Krankengeld bei Verdienstausfall)

 

Für den ambulanten Tarif, den Zahntarif und den stationären Tarif werden Zuschläge für Alterungsrückstellungen erhoben. Die Zuschläge für Alterungsrückstellungen sind gesetzlich vorgeschrieben und sind als Sparanteil für den Beitragsausgleich im Alter gedacht.

Bei den Kompakttarifen werden die Tarifmodule ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen zu einem Tarif zusammengefasst. Die Kompakttarife sind häufig als günstige Mindestabsicherung für die Versicherten gedacht

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 29. November 2011 11:27
Geschrieben von Esther Roth